Allgemeines Zivilrecht


Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht – auch bürgerliches Recht – regelt die Beziehungen von gleichgestellten Rechtssubjekten bei Personen, Sachen und Schuldverhältnissen. Das bürgerliche Recht wird in dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt, wo die Beziehungen von Bürger zu Bürger und Bürger zur Sache, also alle privaten Einflussgebiete, zusammengefasst sind. Beim täglichen Einkauf fängt es an und reicht von Haftungsrecht und Versicherungsrecht bis hin zu Familienrecht.

Insbesondere bei der Gestaltung und Einhaltung bzw. dem Zustandekommen sowie der Beendigung von Verträgen bildet das allgemeine Zivilecht die Grundlage für die Rechtsprechung. Wann wird aus einer Willenserklärung ein Vertrag? Welche Konsequenzen hat ein Formmangel in einem Vertragswerk? Worauf ist bei einer Stellvertretung zu achten?

Im Zivilrecht bieten wir umfassende Beratungen zu folgenden Themen:

  • Privatrecht
  • Personenrecht
  • Rechtsgeschäfte (Willenserklärung, Vertrag, Geltungsvoraussetzungen)
  • Stellvertretungen
  • Fristen, Termine und Verjährungen
  • Schuldverhältnisse
  • Sachverhältnisse
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)