Arbeitsrecht


Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht werden alle Rechtsbeziehungen geregelt, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auftreten. Trotz der Regelung im Einigungsvertrag ist bisher noch keine einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechtes gelungen und so setzt sich die Gesetzgebung aus einer Vielzahl von Rechtsquellen zusammen. Entsprechend wichtig ist deshalb unsere fundierte Beratung und die Vorbereitung auf den Einzelfall.

Wir stehen Ihnen natürlich auch in vorbeugender Beratungsfunktion zur Seite, sei es bei der Formulierung von Arbeitsverträgen oder bei der Frage, wie sich Ihre Firma aus bestimmten Regelungen lösen kann (z.B. Tarifvertrag). Ebenso bei der Erstellung von AGB oder der Formulierung von besonderen Bedingungen wie z.B. Mutterschutz.

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Belangen des Individual- sowie auch Kollektivarbeitsrechtes:

  • Arbeitsvertrag
  • Dienstvertrag
  • Tarifvertrag
  • Anspruch auf Lohn
  • Anspruch auf Urlaub
  • Krankheit
  • Mobbing
  • Abmahnung
  • Personalakte
  • Kündigung, Aufhebung oder Änderung des Vertrages
  • Abfindung