Insolvenzrecht


Insolvenzrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten in krisenhaften Situationen, indem wir zunächst die rechtlichen Möglichkeiten einer Sanierung prüfen. Gelingt dies nicht, gilt es je nach Sachlage den Insolvenzgrund zu erfassen:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Wir stellen fest, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und veranlassen die erforderlichen Schritte. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren gleichermaßen. Dazu zählt auch die Vertretung in Verfahren über die Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung. Oftmals kann in insolvenzrechtlich gelagerten Fällen Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Weiterhin treten wir in insolvenzrechtlichen Strafverfahren als Verteidiger auf.

Im Interesse von Gläubigern leiten wir insolvenzrechtliche Maßnahmen gegen säumige Schuldner ein. In bereits anhängigen Insolvenzverfahren übernehmen wir auch die Forderungsanmeldung oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter.