Mietrecht


Mietrecht

Wir beraten und vertreten alle am Mietverhältnis beteiligten Parteien, Vermieter und Mieter, sowohl im privaten Wohnraummietrecht wie auch im gewerblichen Mietrecht. Wir gestalten Ihre individuellen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung der im Mietrecht geltenden Besonderheiten.

Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter prüfen wir die wechselseitigen Ansprüche und führen die erforderlichen rechtlichen Schritte durch, um die Interessen unserer Mandanten effizient durchzusetzen. Dabei übernehmen wir auch die Vertretung vor Gericht.

Unsere Prüfung erstreckt sich unter anderem auf:

  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Hausordnung
  • Abrechnung von Nebenkosten und Betriebskosten
  • Fristlose Kündigung des Mietvertrages
  • Eigenbedarf
  • Zahlungsverzug
  • Räumung von Wohnraum
  • Minderung der Miete
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Mieterhöhung
  • Zuweisung einer Wohnung