Verkehrsrecht


Verkehrsrecht

Hauptsächlich beschäftigen wir uns mit Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechtes. Dieser Begriff lässt sich in die wesentlichen Bereiche Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht unterteilen. Ist eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich und wird sie auch so genutzt, unterliegt sie automatisch dem Straßenverkehrsrecht. Dies gilt auch für Parkhäuser oder Parkplätze.

Bei einem Verkehrsunfall, der durch das Verschulden eines anderen verursacht wurde, ist rechtlicher Beistand sehr wichtig, da die Anwaltskosten in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt. Gerne wird versucht, durch eine Hinhaltetaktik oder einen schnellen Vergleich, den Geschädigten um seine zustehende Wiedergutmachung zu bringen.
Bei Straftaten im Straßenverkehrsrecht empfiehlt sich unsere Beratung von selbst, es ist daher nie empfehlenswert, sich dabei selbst zu verteidigen.

Gerne stehen wir Ihnen in den jeweiligen Fällen zur Seite:

  • Haftung bei Unfällen
  • Kauf und Verkauf von Fahrzeugen
  • Haftung bei Reparaturen
  • Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Kennzeichenmissbrauch